Online Beratung für Jugendliche ab 15 Jahren
Schule, Leistungsdruck, Versagensängste, Selbstzweifel, Motivationslosigkeit, Abschlussprüfungen, Liebeskummer, Jobsuche, Zukunftssorgen, Konflikte mit Eltern, Probleme mit Freunden...
Fühlst du dich als Jugendliche(r) überfordert von all diesen Herausforderungen?
Ist dir gerade einfach alles zu viel?
Hast du das Gefühl, niemand versteht dich?
Hättest du manchmal gerne einen Ausschalter für deine vielen Emotionen?
Befindest du dich in Sorgen- und/ oder Angstspiralen?
Verurteilst du dich oft oder leidest unter mangelndem Selbstvertrauen?
Die Zeit als Jugendliche(r) kann sehr anstrengend sein. Es wird viel von einem erwartet - dabei weiß man selbst nicht, was man eigentlich möchte.
Vielleicht bist du durch Mama oder Papa auf meine Onlinepraxis aufmerksam geworden und fragst dich gerade, wofür das Ganze eigentlich gut sein soll.
Bestimmt hast du auch einige Bedenken vor einer Beratung oder weißt gar nicht, worüber du mit mir sprechen sollst.
Das ist vollkommen in Ordnung. Auf dieser Seite erkläre ich dir, wie wir vorgehen würden.
Ablauf einer Online Beratung für Jugendliche
1. Lerne mich und meine Arbeit kostenlos kennen
Innerhalb eines kostenlosen Erstgesprächs lernen wir uns erstmal kennen. Das Gespräch findet über Video, Telefon oder Chat statt. Du kannst also bequem von Zuhause aus mit mir in Kontakt treten – So wie du dich am Wohlsten fühlst.
Wir haben dann 30 Minuten Zeit um dein Anliegen und das deiner Eltern zu klären. Häufig ist es so, dass der Wunsch nach Veränderung zu Beginn nicht vom Jugendlichen selbst, sondern von den Eltern kommt.
Innerhalb des Erstgesprächs schauen wir deshalb sehr genau darauf, was DU möchtest und im Rahmen der psychologischen Beratung erreichen willst.
2. Ich erstelle deinen Beratungsvertrag, während du einen Fragebogen ausfüllst
Wenn du dich für eine Beratung entscheidest, erstelle ich deinen Beratungsvertrag. Vor unserer ersten Stunde benötige ich den unterschriebenen Vertrag von deinen Eltern und einen von dir ausgefüllten Fragebogen. Der Fragebogen gibt mir eine erste Einschätzung über dein Stresslevel und deine aktuelle Situation.
Keine Sorge, das Ausfüllen dauert nur ein paar Minuten!
3. Die Beratung geht los!
Wir definieren gemeinsam dein Ziel und überlegen kleine Schritte in Richtung Problemlösung. Wir können Problembilder und Familienaufstellungen erstellen, Arbeitsblätter ausfüllen oder Achtsamkeitsübungen machen. Zwischen unseren Beratungen erhältst du auf Wunsch Experimente und Beobachtungsprotokolle für Zuhause.
Deine Rechte
Wenn du möchtest, beziehe ich regelmäßig deine Eltern bei der Beratung mit ein. Dir steht aber auch eine Schweigepflicht gem. §8 Abs. 3 SGB VIII zu. Demnach spreche ich nur dann mit deinen Eltern über Inhalte unserer Beratung, wenn das von dir gewünscht ist oder ich Anzeichen einer psychischen Erkrankung sowie Selbst – und Fremdgefährdendes Verhalten feststelle.
Informationen für Eltern
Psychologische Beratung ersetzt keine
Psychotherapie. Näheres dazu finden Sie hier.
Sie kann aber dazu beitragen, psychische Erkrankungen zu verhindern und neue Problemlösungsstrategien zu erarbeiten.
Mir ist besonders wichtig zu erwähnen, dass Psychologische Beratung nur dann sinnvoll ist, wenn Ihr Kind einen eigenen Veränderungswunsch mitbringt.
Es kann unter Umständen lange dauern, bis Jugendliche sich öffnen und das notwendige Problembewusstsein entsteht. Manchmal geschieht das auch nie.
Dies kann für Eltern sehr frustrierend sein und eine große Ohnmacht auslösen - vor allem dann, wenn zusätzlich familiäre Konflikte vorhanden sind.
In diesem Fall kann es als Mutter oder Vater sinnvoll sein, im Rahmen einer Psychologischen Beratung zunächst an den eigenen Themen und Abgrenzungsmöglichkeiten zu arbeiten, damit die Sorgen um das eigene Kind nicht zu sehr zur Belastung werden. Auch diesen Weg können wir gemeinsam gehen.
Buchen Sie hierfür gerne ein kostenloses Erstgespräch bei mir.
Hinweis:
Ich biete ausschließlich Psychologische Einzelberatung und keine Familientherapie oder Erziehungsberatung an. Ich helfe aber gerne dabei, Sie an entsprechende Therapeuten oder öffentliche Hilfsangebote gemäß §27 SGB VIII zu vermitteln.